Schulvorstand (NSchG §38a-c)

Der Schulvorstand ist eines der wichtigsten Gremien der Schule.
Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

Der Schulvorstand trifft  u.a.  Entscheidungen über:

  • – die Verwendung der Haushaltsmittel, Sponsoring und Werbung in der Schule,
  • – die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (Kooperationen),
  • – die Schulpartnerschaften,
  • – die Ausgestaltung der Stundentafel,
  • – die Durchführung von Projektwochen,
  • – die Entwicklung von Vorschlägen für Schulprogramm und Schulordnung …

Der Schulvorstand kommt in der Regel ein Mal im Halbjahr zusammen.
Er besteht aus 16 Mitgliedern:

  • aus sieben (von der Gesamtkonferenz gewählten)  Vertreter/innen der Lehrkräfte sowie der Schulleiterin, die den Vorsitz führt,
  • aus vier (vom Schulelternrat gewählten) Vertreter/innen der Eltern/-innen sowie
  • aus vier (vom Schülerrat gewählten) Vertreter/innen der Schüler/-innen.
  • Zusätzlich wird ein Vertreter/in des Schulträgers (ohne Stimmrecht) zu den Sitzungen eingeladen.

Im Regelfall sind die Eltern- und Lehrervertreter/innen für zwei Jahre gewählt, die Schülervertreter/innen für ein Jahr.

Ansprechpartnerin

Frau Gaus
Vorsitzende des Schulvorstands

gaus@thgwob.de