Am Ende der Qualifikationsphase kann durch die Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Hochschule, unbeschadet ggf. zusätzlicher hochschuleigener Zulassungsverfahren.

Bei Abgang (frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase) oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, sofern die Mindestbedingungen erfüllt werden.

Weitere Informationen zur Abiturprüfung und der Fachhochschulreife finden Sie in der folgenden PDF-Datei:
https://www.mk.niedersachsen.de/download/5741/Die_gymnasiale_Oberstufe_und_die_Abiturpruefung._Fuer_Schuelerinnen_und_Schueler_die_ab_2021_ihre_Abiturpruefung_ablegen..pdf